Häufig gestellte Fragen
Mitglied im CSC Ilm-Kreis e.V. darf nur werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Monaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Zudem darfst du nicht bereits Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung sein.
Jedes Mitglied kann bei uns vor Ort am Tag bis zu 25 Gramm und pro Monat bis zu 50 Gramm Marihuana empfangen. Zudem haben jedes Mitglied und auch Nichtmitglieder die Möglichkeit bei uns vor Ort Stecklinge zum Zweck des privaten Anbaus für den Eigenkonsum zu erwerben. Außerdem können Mitglieder bei uns aktiv, auf 538,00 € Minijob-Basis, an der Pflanzung und Pflege der Cannabis-Pflanzen und Reinigung der Anbauflächen mitwirken. Falls du daran interessiert bist, kannst du gerne eine Anfrage, mit einer kurzen Beschreibung deiner Person und Qualifikationen, an info@csc-ilmkreis.de schicken. Wichtig ist, dass du bei uns im Verein Mitglied bist! Als Mitglied in unserem Verein hast du zudem die Möglichkeit an der, einmal jährlich stattfindenden, Mitgliederversammlung teilzunehmen. Zusätzlich hast du, falls du mit deinem Mitgliedsbeitrag nicht länger als einen Monat im Verzug bist, ein Stimmrecht, um aktiv an der Gestaltung der Vereinspolitik und -richtlinien Einfluss nehmen zu können.
Aktuell wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,00 € erhoben. Diese wird zum Zeitpunkt der Aufnahme in den CSC Ilm-Kreis e.V. fällig. Zudem müssen alle Mitglieder eine monatliche Gebühr in Höhe von 20,00 € zahlen. Diese ist bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu bezahlen. Erstmalig zu zahlen ist die monatliche Gebühr, wenn das Vereinsgebäude fertig gebaut ist und der Verein die Anbaulizenz erhalten hat, so dass wir mit dem Anbau von Cannabis starten können. Weitere Informationen könnt ihr der Beitragsordnung entnehmen. #
Link - Beitragsordnung
Unsere Anbaufläche bietet die Möglichkeit zwei verschiedene Sorten gleichzeitig anbauen zu können. Der Anbaurat entscheidet darüber, um welche Sorten es sich dabei handelt. Dabei möchten wir ein, soweit möglich, breit gefächertes Angebot anbieten. Voraussichtlich wird es jeweils eine Sorte mit einem niedrigen THC-Gehalt und eine weitere Sorte mit einem höheren THC-Gehalt geben. Dabei sollen diese Beiden sich auch in der Wirkung unterscheiden, damit die Mitglieder, dass für ihren Zweck richtige Marihuana abnehmen können. Zudem möchten wir in Zukunft auch Umfragen über andere Sorten unter unseren Mitgliedern durchführen, so dass diese auch aktiv auf die Sortenauswahl Einfluss nehmen können. Der Preis des Marihuanas ist abhängig von den Anbaukosten, sowie von der Höhe des THC-Gehaltes. Aktuell gehen wir von einem Preis von 6-8 € für ein Gramm Marihuana aus.
Dies ist von mehren Faktoren abhängig. Zum einem befindet sich unser Vereinsgebäude, welche zum Anbau und auch als Abgabestelle für das Cannabis genutzt werden soll, noch im Bau. Zum anderem benötigen wir, um Cannabis anbauen zu dürfen, eine sogenannte Anbaulizenz. Um diese Anbaulizenz zu genehmigen, haben die zuständigen Behörden drei Monate Zeit. Daher gehen wir aktuell davon aus, dass wir erstmalig im Herbst 2025 geprüftes und hochwertiges Marihuana an euch abgeben können. Natürlich geben wir alle unser Bestes, damit wir so schnell wie möglich dieses Ziel erreichen.
Nein. Der Konsum jeglicher Form von Cannabis ist innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung, d.h. auf dem Grundstück, der Anbaufläche, im Gebäude, etc. und in Sichtweite, d.h. in einem Abstand von 100m um den Eingangsbereich der Anbauvereinigung, verboten. Somit kannst du dein erworbenes Marihuana nicht innerhalb der Anbaugemeinschaft oder im engeren Umkreis konsumieren.
Uns ist der Kinder- & Jugendschutz sehr wichtig. Daher ist es bei uns Voraussetzung, dass jedes Mitglied bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat. Zusätzlich haben wir eine ausgebildete Sucht- & Präventionsbeauftragte, welche unsere Mitglieder informiert und sich besonders um die Suchtberatung und den Jugendschutz kümmert.
Hier könnt ihr Stellen im Ilm-Kreis zur Suchtberatung finden: https://www.marienstift-arnstadt.de/beratungsdienste/suchtberatung.html https://www.ilm-kreis-kliniken.de/medizin-pflege/fachabteilung/suchtmedizin
Im Straßenverkehr ist besonders wichtig, dass jeder Teilnehmer fahrtüchtig ist, die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet werden kann und man keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Wir empfehlen nicht unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilzunehmen!
Genauere Informationen könnt ihr im FAQ des Bundesgesundheitsministeriums finden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Cannabis ist künftig nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft. Straffrei ist nun: der Besitz von 25 Gramm Cannabis, der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Zweck des Eigenkonsums und der Besitz von bis zu 50 Gramm getrockneten Cannabis am Wohnsitz zum Zweck des Eigenkonsums. Wer mehr als 25 Gramm bis maximal 30 Gramm Cannabis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt bei mehr als 50 Gramm bis maximal 60 Gramm getrockneten Cannabis an seinem Wohnsitz. Wer diese Grenzen überschreitet, macht sich weiterhin strafbar. Minderjährige machen sich insbesondere durch den Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken weiterhin strafbar.
Genauere Informationen könnt ihr im FAQ des Bundesgesundheitsministeriums finden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Du kannst deine Mitgliedschaft in unserem Verein kündigen, indem du eine schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Vorstand abgibst. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Zudem musst du mindestens drei Monate Mitglied in unserem Verein gewesen sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und kann auch nicht verändert werden.